Wien/Brüssel (dpa) - Innerhalb derverschwinden alljährlich zahllose Kinder,
die möglicherweise Opfer des ständig wachsenden Menschenhandels wurden. Das
geht aus einem Bericht hervor, den die Europäische Grundrechte-Agentur FRA
vorgelegt hat.Bild vergrößernDanach verschwanden beispielsweise allein im
Jahr 2008 etwa 400 der 1320 Minderjährigen, die im Einwanderungszentrum der
italienischen Insel Lampedusa überwiegend aus Afrika ankamen. Die FRA geht
davon aus, dass die Kinder in die Hände von kriminellen Organisationen
geraten sein könnten. Für Befürchtungen von Hilfsorganisationen, dass sie
Opfer von skrupellosen Organbeschaffern wurden, gebe es aber bisher keine
Beweise.Nach Angaben der in Wien ansässigen FRA ist das Verschwinden von
Kindern aus Heimen auch in EU-Mitgliedstaaten ein weit verbreitetes
Problem. In den meisten Fällen blieben die Betroffenen verschwunden.
Allerdings werde dieses potenzielle Verbrechen «weitgehend ignoriert und
aufgrund einer unzureichenden Datenerfassung in wenigstens neun
Mitgliedstaaten äußerst unzureichend betrachtet». Nur wenige
Mitgliedstaaten hätten Strategien zur Auseinandersetzung mit diesem Problem
entwickelt, heißt es. Wegen der fehlenden einheitlichen Richtlinien könnten
jedoch keine präzisen Angaben über das Ausmaß möglicher Verbrechen gemacht
werden, warnen die Verfasser.Wie die FRA beklagt, gibt es sowohl im
Rechtsrahmen der EU als auch auf E bene der Mitgliedstaaten bisher keine
klare Definition des Kinderhandels. In ihrem Report, der auch im Internet
veröffentlicht wurde, gibt die FRA einige Beispiele für die Form der
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der EU. Bisher sei
innerhalb der Union jedoch nur Kinderhandel «zum Zwecke der Ausbeutung der
Arbeitskraft oder der sexuellen Ausbeutung» definiert. Die Ausbeutung etwa
zur Organbeschaffung oder ausbeuterische Formen der Adoption seien dagegen
noch nicht bestimmt worden.Außerdem gibt es laut FRA in der Hälfte der
EU-Mitgliedstaaten keine formelle Politik der Straffreiheit: «Das bedeutet,
dass Opfer von Kinderhandel in diesen Ländern wegen Grenzdelikten oder
anderer Vergehen wie illegaler Prostitution verfolgt werden können, obwohl
sie selbst Opfer sind.»Zum Schutz der Opfer schlägt die FRA vor, dass
innerhalb der EU «die Vorrangigkeit des Kindeswohls als allgemeiner
Grundsatz des EU-Rechts» ausdrücklich festgelegt werden sollte: «Das
Kindeswohl muss vorrangig respektiert, geschützt und gefördert werden.»
Dazu gehöre, «dass ein Kind, das vermutlich Opfer von Kinderhandel ist,
grundsätzlich nicht inhaftiert werden sollte». EU-Rechtsvorschriften
müssten darüber hinaus «eine formelle Politik der Straffreiheit der Opfer
von Kinderhandel umfassen», damit die Opfer ein Vertrauensverhältnis zu den
staatlichen Behörden aufbauen könnten.Internet: http://fra.europa.eu
Tuesday, July 7, 2009
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